In Bezug auf den Umgang des BIBB-Portals "Anerkennung in Deutschland" mit Ihren Daten und den Zweck der Verarbeitung möchten wir Sie auf unsere Datenschutzerklärung verweisen. Dieses Formular hat je nach der zuständigen Stelle und manchmal auch je nach Beruf, für den Sie sich interessieren, einen unterschiedlichen Namen. Nutzen Sie das bereit gestellte Formular. Nennen Sie auch den Zweck, für den Sie die Bewertung benötigen. Studiennachweise (im fremdsprachigen Original) → Zeugnisse aus Afghanistan und Syrien bitte im Original beigefügen! für die Bewertung von ausländischen Schulabschlüssen Frau Herr (Zutreffendes bitte ankreuzen!) Durch Ihren Besuch auf unserer Internetseite werden Daten von Ihnen erhoben. Die Datenbank stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit und unterstützt Behörden, Arbeitgeber und Privatpersonen, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen. a) Auf das gerichtliche Verfahren ist das neue Recht anzuwenden, weil der Antrag auf gerichtliche Aufhebung des Schiedsspruchs nach dem 1.1.1998 gestellt wurde (Art. b) Der Antrag kann auf Aufhebung des Schiedsspruchs gerichtet sein, weil es sich bei dem angegriffenen Schiedsspruch um einen inländischen handelt (§ 1059 i.V.m. Wegen der beglaubigten Dokumente ist es allerdings notwendig, dass Sie alles … 4 § 1 Abs. § 1061 Abs. Wenn Sie einen Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Vorbildungsnachweise mit der deutschen Hochschulreife stellen möchten, reichen Sie hierzu bitte folgende Unterlagen ein: 1. Sie wird bereitgestellt von der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen der Kultusministerkonferenz. Bewertung und Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse. B. Anerkennung und Bewertung von außerbayerischen Bildungsnachweisen im Bereich der mittleren Schulabschlüsse und des erfolgreichen Mittel- oder Hauptschulabschlusses, soweit diese von der aufnehmenden Schule benötigt werden, Feststellung der Qualifikation von Studienbewerbern mit ausländischen Hochschulzugangszeugnissen für die Zulassung zum Studienkolleg. Startseite; Für Menschen aus dem Ausland; Anerkennung von Abschluss und Zeugnis. Wenn Sie einen ausländischen Schul- oder Studienabschluss besitzen oder in Ihrem Heimatland einen Beruf erlernt haben, können Sie Ihre Abschlüsse in Deutschland anerkennen beziehungsweise bewerten lassen. Vor allem Migrantinnen und Migranten, die in Deutschland arbeiten wollen, können von diesem Service profitieren, da nicht für jede berufliche Qualifikation eine staatliche Anerkennungsstelle existiert. Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) mit dieser Aufgabe betraut. Startseite; Für Menschen aus dem Ausland; Anerkennung von Abschluss und Zeugnis. Das Schulinformationszentrum (SIZ) prüft in Hamburg schulische Bildungsnachweise, die im Ausland erworben wurden, auf Gleichwertigkeit mit allgemeinbildenden Schulabschlüssen in Hamburg. Die ZAB stellt Zeugnisbewertungen für abgeschlossene Hochschulabschlüsse aus allen Staaten der Welt aus. ... Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse ... sollten bei dem Antrag auf Anerkennung des Schulabschlusses immer eine beglaubigte Kopie ihres Vertriebenenausweises hinzufügen, da es für diese Gruppe besondere Regelungen nach § 10 BVFG gibt. b) Der Antrag kann auf Aufhebung des Schiedsspruchs gerichtet sein, weil es sich bei dem angegriffenen Schiedsspruch um einen inländischen handelt (§ 1059 i.V.m. B. Hier finden Sie Informationen zum Verfahren, zu den rechtlichen Grundlagen und zu Ihren Ansprechpartnern. Name: _____ ... → amtlich beglaubigte* Kopien der zu bewertenden ausländischen Schulzeugnisse und ggf. 2-10, 50667 Köln, Telefon: 0221 147-0, ... die erstellt wurden auf Grund von Bewertungen in ähnlich gelagerten früheren Fällen. Vor allem Migrantinnen und Migranten, die in Deutschland arbeiten wollen, können von diesem Service profitieren, da nicht für jede berufliche Qualifikation eine staatliche Anerkennungsstelle existiert. „Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit“ heißen, oder aber auch speziell für einen bestimmten Beruf gelten, z.