beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters; beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung der Mutter; bei einem ledigen Vater: Geburtsurkunde Dafür mußt Du allerdingst wiederum der Vaterschaftsanerkennung des Vaters auch nochmals anerkennen. Vaterschaft anerkennen: Kosten. Liegen alle Erklärungen vor, ist die Vaterschaftserklärung wirksam, und das Standesamt stellt für das Kind eine neue Geburtsurkunde aus. • wenn die Zustimmung getrennt von der Anerkennung der Vaterschaft erfolgt: beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden. wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung der Mutter bei einem ledigen Vater: Geburtsurkunde wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll: zusätzlich . Bei ausländischen Urkunden benötigen wir internationale Urkunden oder eine beglaubigte Übersetzung. Geburtsurkunde der Mutter sollte die Zustimmung getrennt von der Anerkennung des Vaters erfolgen: beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters. Damit gehst Du zu deinem Standesamt und läßt den Vater nachträglich eintragen. Die Anerkennung wird erst wirksam, wenn alle erforderlichen Zustimmungen erfolgt sind. ... bei getrennter Erklärung: beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters. Dann stellt man ihm hierfür eine Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft aus. Du erhälst in der Regel 2 beglaubigte Abschriften. Beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters (wenn die Zustimmung getrennt von der Anerkennung erfolgt) Gegebenenfalls werden weitere Unterlagen nötig, hierüber sollte sich vorher beim zuständigen Jugend- oder Standesamt informiert werden. wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters; beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung der Mutter; bei einem ledigen Vater: Geburtsurkunde Die zuständige Stelle stellt dem Standesamt am Geburtsort des Kindes beglaubigte Abschriften zu. Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister des Vaters beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter, beglaubigte Abschrift der Sorgerechtserklärung (sofern eine Erklärung abgegeben wurde), gültiger Reisepass bzw. wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters; beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung der Mutter; bei einem ledigen Vater: Geburtsurkunde Der Name des Vaters wird dann von vornherein in die Geburtsurkunde eingetragen. Personalausweis des Vaters des Kindes ggf. vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass) ... beglaubigte Abschrift der Erklärung, zu der die Zustimmung abgegeben wird.