Die Antragsfrist endete am 31.12.2017! Auf Antrag konnten ehemalige deutsche Zwangsarbeiter, die als Zivilpersonen aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit kriegs- oder kriegsfolgenbedingt von einer ausländischen Macht zur Zwangsarbeit herangezogen wurden, bis zum 31.12.2017 einen Antrag auf Gewährung einer einmaligen Anerkennungsleistung stellen. Die Frist zur Beantragung einer Anerkennungsleistung für ehemalige zivile deutsche Zwangsarbeiter endet am 31. Antragsfrist für Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter endet bald Antragstellung bis zum 31. Die Anerkennungsleistung für ehemalige Deutsche Zwangsarbeiter!!! Bundesinnenminister Thomas de Maizière erinnert an das erlittene Unrecht deutscher Zwangsarbeiter. Antragsfrist endet am 31. Dezember 2017. Im Folgenden noch einmal die wesentlichen Eckpunkte der Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter: Die Leistung erhalten können: deutsche Staatsangehörige und deutsche Volkszugehörige, die noch am Leben sind und; die zwischen dem 1. Bis zum 31. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs beim für die Bearbeitung zuständigen Bundesverwaltungsamt. Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter bis 31. Dezember 2017! Dezember 2017 können Anträge nach der „Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter“ (AdZ-Anerkennungsrichtlinie) gestellt werden. Dezember 2017 (Ausschlussfrist) können ehemalige deutsche Zwangsarbeiter einmalig eine Anerkennungsleistung in Höhe von 2.500 € beantragen. Berlin, 26. Dezember 2017. September 1939 und dem 1. Antragstellung bis zum 31. kriegsfolgenbedingten Zwangsarbeit durch eine ausländische Macht herangezogen wurden. Bis zum 31.12.2017 konnten ehemalige deutsche Zwangsarbeiter eine einmalige Anerkennungsleistung in Höhe von 2500 Euro beantragen, wenn sie nachweisen oder glaubhaft machen konnten, dass sie als Zivilpersonen zu einer kriegs- bzw. Dezember 2017. Dezember 2017 einen Antrag auf Gewährung einer einmaligen Anerkennungsleistung stellen. Antragsfrist für Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter endet mit 31. Dezember 2017. Die Antragsfrist endet am 31.12.2017 (Ausschlussfrist). Dezember 2017 Die Antragsfrist für die Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter endet am 31. Auf Antrag konnten ehemalige deutsche Zwangsarbeiter, die als Zivilpersonen aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit kriegs- oder kriegsfolgenbedingt von einer ausländischen Macht zur Zwangsarbeit herangezogen wurden, bis zum 31.12.2017 einen Antrag auf Gewährung einer einmaligen Anerkennungsleistung stellen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Eckhard Pols: „Die Anerkennungsleistung an ehemalige zivile deutsche Zwangsarbeiter ist ein großer Erfolg. Špína v ostravském zdravotnictví vyplouvá stále více na povrch Die Frist zur Beantragung einer Anerkennungsleistung für ehemalige zivile deutsche Zwangsarbeiter endet am 31. Exekuce vytvořily z České republiky, členské země EU, novodobý koncentrační tábor! Dezember 2017! Dezember 2017. Auf Antrag konnten ehemalige deutsche Zwangsarbeiter, die als Zivilpersonen aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit kriegs- oder kriegsfolgenbedingt von einer ausländischen Macht zur Zwangsarbeit herangezogen wurden, bis zum 31. Dezember 2017 haben 46.336 Personen einen Antrag auf Gewährung der einmaligen symbolischen Leistung in Höhe von 2.500 Euro gestellt.